REACH-Meldungen mit VACOS
19.11.2010 / SOG
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals; also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
Artikel 33 der REACH Verordnung regelt die Informationspflichten innerhalb der Lieferkette und gegenüber dem Verbraucher.
Die Informationspflicht innerhalb der Lieferkette und gegenüber dem Verbraucher besteht immer dann, wenn ein Erzeugnis einen Stoff aus Anhang XIV der REACH Verordnung mit einem Gewichtsanteil von 0,1% oder mehr enthält.
Innerhalb der Lieferkette müssen alle nachgeschalteten Akteure sofort über SVHCs informiert werden. Die Information besteht mindestens aus der Benennung des Stoffes, sie kann um Informationen zum sicheren Umgang mit dem Erzeugnis ergänzt werden. Quelle: www.wikipedia.de
Zur Erfüllung dieser Informationspflicht im Zuge der REACH-Verordnung ist es mit VACOS möglich, automatisiert Übersichten (Listungen) zu erstellen. In diesen werden die betroffenen gelieferten Artikel pro Kunde in einem bestimmten Zeitraum aufgeführt und dann automatisch per E-Mail in Form einer CSV- oder XML-Datei an die entsprechenden Kunden versandt.
Dazu werden am Artikel die zu meldenden Inhaltsstoffe definiert. VACOS überprüft in frei definierbaren Rhythmen, welche Kunden diese meldepflichtigen Artikel erhalten hat und erstellt und versendet automatisch die Informationen an die betreffenden Kunden.

